Datenschutz­vorfall bei Continental

Datenpanne bei Conti­nental: Mitarbeiter können Schadenersatz fordern

Im August 2022 ist der Konzern Continental Opfer eines Hackerangriffs geworden. Bei diesem Angriff sind offenbar große Mengen von Daten gestohlen worden. Darunter befanden sich insbesondere – teils hoch sensible – Daten von Mitarbeitern des Konzerns. Viele betroffene Mitarbeiter sind hierüber erst mehr als ein halbes Jahr nach dem Vorfall von ihrem Arbeitgeber informiert worden.

 

Wenn wie im Falle Continental personenbezogene Daten gestohlen werden, handelt es sich um einen Datenschutzvorfall, der nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Behörden gemeldet werden muss. Zudem muss der Vorfall auch den Betroffenen zur Kenntnis gebracht werden.

 

Betroffene Mitarbeiter können in so einem Fall gemäß Artikel 82 DSGVO immateriellen Schadenersatz, das sogenannte Schmerzensgeld, von ihrem Arbeitgeber verlangen. Ein solches Schmerzensgeld ist vor allem immer dann zu zahlen, wenn der Arbeitgeber die Daten seiner Mitarbeiter nicht ausreichend gegen Datendiebstahl gesichert hat. Im Falle von Continental tritt noch der Umstand hinzu, dass die betroffenen Mitarbeiter erst über ein halbes Jahr nach dem Datenschutzvorfall informiert wurden. Allein für diese verspätete Information steht den betroffenen Mitarbeitern nach unserer Einschätzung ein Schadensersatzanspruch zu.

 

Wir vertreten bereits zahlreiche Arbeitnehmer der Continental AG und ihrer Konzerngesellschaften. Gern unterstützen wir auch Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit dem Datenschutzvorfall im August 2022. Nachfolgend haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt:

Wieviel Schadenersatz kann ich verlangen?

Wie hoch der Schadenersatzbetrag sein wird, kann derzeit noch niemand sagen. Dies liegt vor allem daran, dass die Gerichte in Deutschland einen gewissen Entscheidungsspielraum haben und deshalb unterschiedlich entscheiden. Auf Basis der bisherigen Urteile im Bereich von Datenschutzvorfällen ist aus unserer Sicht ein Betrag zwischen 2.000,00 und 10.000,00 Euro realistisch.

Übernimmt meine Rechtsschutz­versicherung die Kosten?

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihr Versicherer die Kosten unserer Beauftragung. Bisher haben in allen Fällen, die wir betreuen, die Rechtsschutzversicherer die Kosten übernommen. Gern stellen wir auch eine Kostenübernahmeanfrage bei Ihrem Versicherer.

Wie stehen die Chancen?

Aufgrund der uns aktuell vorliegenden Informationen sehen wir gute Chancen für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Sollten Sie lediglich nähere Informationen über den Umfang der gestohlenen Daten verlangen wollen, so steht Ihnen diese Information in jedem Fall zu. Die Regelungen der DSGVO diesbezüglich sind eindeutig.  

Kann ich auch ohne Hilfe von einem Rechtsanwalt Schadenersatz verlangen?

Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten ist in Deutschland grundsätzlich jedem möglich - auch ohne Anwalt. Dies wird lediglich dadurch eingeschränkt, dass vor den Landgerichten, die in der Regel ab einem Streitwert von 5.000,00 EUR zuständig sind, der sogenannte Anwaltszwang besteht, man dort also nicht ohne Rechtsanwalt auftreten darf.

 

Bei dem vorliegenden Sachverhalt können wir die eigenständige (außergerichtliche) Geltendmachung Ihrer Ansprüche jedoch nicht empfehlen. Da sich die Materie im tiefsten Datenschutzrecht bewegt, raten wir Ihnen dringend dazu, hierfür eine auf Datenschutz spezialisierte Anwaltskanzlei zu beauftragen.

Wie lange wird es dauern, bis ich das Geld erhalte?

Wann mit einer Zahlung gerechnet werden kann, lässt sich anfangs nur schwer abschätzen, da die zeitliche Abfolge von diversen Faktoren abhängt. Insbesondere kommt es stark darauf an, ob die Continental AG es auf ein streitiges gerichtliches Verfahren ankommen lassen wird, oder eine außergerichtliche Streitbeilegung erfolgt. Wir halten derzeit eine gütliche Einigung mit der Continental AG für eine realistische Variante, fürchten jedoch auch ein streitiges Verfahren nicht. In allen Fällen sind wir jedoch im Sinne unserer Mandanten darum bemüht, möglichst zügig gute Ergebnisse zu erzielen.

 

Wenn Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche beauftragen möchten oder noch Fragen haben, füllen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an.

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