KI Kanzlei

Erste deutsche Gerichtsentscheidung zur Nutzung von ChatGPT in Unternehmen

02/2024 von Marva Pirweyssian
Generiert mit Midjourney von Joerg Heidrich

 

Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Betriebsrat eines Hamburger Medizintechnikherstellers mit etwa 1600 Mitarbeitern am Stammsitz kein Mitspracherecht bei der Einführung von KI-Systemen wie ChatGPT oder anderen KI-Lösungen hat. Der Betriebsrat hatte versucht, über einstweiligen Rechtsschutz den Einsatz dieser Technologien im Unternehmen zu verbieten, was von den Richtern jedoch zurückgewiesen wurde.

 

Das Unternehmen plant, generative KI als Werkzeug für seine Mitarbeiter einzuführen, hat den Zugang zu ChatGPT zunächst gesperrt, dann aber Richtlinien für die Nutzung über seine Intranet-Plattform veröffentlicht. Die Nutzung dieser Systeme erfolgt über Webbrowser und nicht über die Computersysteme des Unternehmens, wobei die Kosten von den Arbeitnehmern selbst getragen werden müssen.

 

Der Betriebsrat argumentierte, dass durch die Richtlinien die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte verletzt würden und befürchtete eine lückenlose Überwachung der Arbeitsschritte. Das Gericht sah jedoch in den Vorgaben zur Nutzung der KI-Tools "mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten" und wies darauf hin, dass der entstehende Überwachungsdruck nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Diensteanbieter ausgeht, auf dessen Informationen der Arbeitgeber keinen Zugriff hat.

 

Die Entscheidung dürfte einen Sonderfall betreffen und ist nicht eins zu eins auf andere Fälle zu übertragen, in denen der Arbeitgeber den eigenen Mitarbeitern ChatGPT-Zugänge stellt.

 

Den Volltext der Entscheidung können Sie hier finden.