Neuer Lehrauftrag für Heidrich Rechtsanwälte (Kopie)
Im Rahmen einer Kooperation mit der Berufsakademie Lüneburg übernimmt unsere Kanzlei im Rahmen des dortigen Bachelor-Studiengangs künftig den Bereich „Medien- und IT-Recht“.
Niklas Mühleis (Lehrbeauftragter des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI)), Stas Kertsman, Joerg Heidrich, René Genz und Jörn Schlieter betreuen das Modul in Präsenz- und Hybridformaten. Die Lehrveranstaltungen vermitteln praxisnah Inhalte zu Medienrecht, Urheberrecht, Marketingrecht, Datenschutz und IT-Recht.
Die Lehrenden stehen zudem über den Online-Campus der Berufsakademie zur Verfügung. Mit diesem Engagement verbindet die Kooperation fachliche Expertise der Kanzlei mit praxisrelevanter Ausbildung im Bereich Medien- und IT-Recht.
Neuer Lehrauftrag für Heidrich Rechtsanwälte
Im Rahmen einer Kooperation mit der Berufsakademie Lüneburg übernimmt unsere Kanzlei im Rahmen des dortigen Bachelor-Studiengangs künftig den Bereich „Medien- und IT-Recht“.
Niklas Mühleis (Lehrbeauftragter des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI)), Stas Kertsman, Joerg Heidrich, René Genz und Jörn Schlieter betreuen das Modul in Präsenz- und Hybridformaten. Die Lehrveranstaltungen vermitteln praxisnah Inhalte zu Medienrecht, Urheberrecht, Marketingrecht, Datenschutz und IT-Recht.
Die Lehrenden stehen zudem über den Online-Campus der Berufsakademie zur Verfügung. Mit diesem Engagement verbindet die Kooperation fachliche Expertise der Kanzlei mit praxisrelevanter Ausbildung im Bereich Medien- und IT-Recht.
KI Kanzlei
Erfolg für Heidrich Rechtsanwälte: Klage gegen unsere Mandantschaft in Sachen KI-Training abgewiesen
Das Landgericht Hamburg hat am 27.09.2024 die Klage eines Stockfoto-Händlers gegen den durch unsere Kanzlei vertretenen LAION e.V. abgewiesen (Az.: 310 O 227/23). Der Kläger sah in der automatisierten Vervielfältigung eines seiner Bilder im Vorfeld zur Erstellung des Datensatzes „LAION 5B“ eine Urheberrechtsverletzung. Das Gericht entschied jedoch, dass die Nutzung durch § 60d UrhG gedeckt sei, da sie wissenschaftlichen Forschungszwecken dient.
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für die Verwendung öffentlich zugänglicher Daten im KI-Training und unterstreicht die Bedeutung von Text und Data Mining (TDM) für die Forschung. Der Kläger kann Berufung einlegen.
Eine ausführliche Pressemeldung können Sie hier finden.