Neuer Lehrauftrag für Heidrich Rechtsanwälte (Kopie)
Im Rahmen einer Kooperation mit der Berufsakademie Lüneburg übernimmt unsere Kanzlei im Rahmen des dortigen Bachelor-Studiengangs künftig den Bereich „Medien- und IT-Recht“.
Niklas Mühleis (Lehrbeauftragter des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI)), Stas Kertsman, Joerg Heidrich, René Genz und Jörn Schlieter betreuen das Modul in Präsenz- und Hybridformaten. Die Lehrveranstaltungen vermitteln praxisnah Inhalte zu Medienrecht, Urheberrecht, Marketingrecht, Datenschutz und IT-Recht.
Die Lehrenden stehen zudem über den Online-Campus der Berufsakademie zur Verfügung. Mit diesem Engagement verbindet die Kooperation fachliche Expertise der Kanzlei mit praxisrelevanter Ausbildung im Bereich Medien- und IT-Recht.
Neuer Lehrauftrag für Heidrich Rechtsanwälte
Im Rahmen einer Kooperation mit der Berufsakademie Lüneburg übernimmt unsere Kanzlei im Rahmen des dortigen Bachelor-Studiengangs künftig den Bereich „Medien- und IT-Recht“.
Niklas Mühleis (Lehrbeauftragter des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI)), Stas Kertsman, Joerg Heidrich, René Genz und Jörn Schlieter betreuen das Modul in Präsenz- und Hybridformaten. Die Lehrveranstaltungen vermitteln praxisnah Inhalte zu Medienrecht, Urheberrecht, Marketingrecht, Datenschutz und IT-Recht.
Die Lehrenden stehen zudem über den Online-Campus der Berufsakademie zur Verfügung. Mit diesem Engagement verbindet die Kooperation fachliche Expertise der Kanzlei mit praxisrelevanter Ausbildung im Bereich Medien- und IT-Recht.
KI Kanzlei
Neuer Fachartikel zu KI-Nutzung im Betrieb von Rechtsanwalt Orlowski
In seinem neuen Beitrag mit dem Titel "Wenn der Betriebsrat nicht gefragt wird" beleuchtet Rechtsanwalt Bastian Orlowski den Beschluss des ArbG Hamburg vom 16. Januar 2024, wonach der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn Arbeitnehmenden gestattet wird, ihre privaten und selbstfinanzierten ChatGPT-Accounts zur Erledigung ihrer Aufgaben zu nutzen.
Er stellt klar, dass der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg nicht verallgemeinerungsfähig ist. Sodann widmet er sich der Frage, wie der Fall zu beurteilen wäre, wenn die Arbeitnehmenden unternehmenseigene Accounts nutzen würden. Zum Schluss zeigt er Methoden auf, mit denen Unternehmen den Einsatz von KI bewerkstelligen können.
Den Artikel können Sie hier lesen.