KI Kanzlei
Beitrag von Rechtsanwalt Mühleis in der KOM
08/2026 von Marva Pirweyssian
Künstliche Intelligenz erstellt heute Texte, Bilder, Audio und Video, welche oft kaum unterscheidbar von menschlichen Werken sind. Damit stellt sich zunehmend die Frage, ob eine Pflicht besteht, KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen?
Mit der KI-Verordnung, konkret dem AI-Act, wurden erstmals unionsweite Transparenzpflichten geschaffen. Kernpunkte sind unter anderem die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Deepfakes sowie Chatbots.
Rechtsanwalt Niklas Mühleis hat sich in seinem Beitrag „Wann man KI-Content kennzeichnen muss“ mit eben dieser Frage beim Magazin KOM ausführlich auseinandergesetzt. Den Beitrag können Sie hier lesen.