Erstellung von Verträgen und AGB

Sie benötigen Verträge? Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei unterstützen Sie gern. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der Erstellung von Verträgen aller Art. Von AGB für Ihren Online-Shop bis hin zu komplexen Vertragswerken für IT-Großprojekte sind wir Ihr fachkundiger Experte. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Vertragsarten, die wir regelmäßig für unsere Mandanten erstellen.
Diese Aufzählung ist lediglich beispielhaft – wir besitzen umfassende Kompetenz im Bereich des IT-Vertragsrechts und unterstützen Sie daher gern auch bei allen anderen Anliegen. Sprechen Sie uns gern an.
WARUM WIR?
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung oder Anpassung von individuellen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geht. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Vertragserstellung, wissen wir, worauf es ankommt, und kennen die Fallstricke, die es zu meiden gilt.
Musterverträge „von der Stange“ werden nur selten den Anforderungen der stets individuellen Vertragsbeziehungen gerecht. Wir erstellen für Sie daher maßgeschneiderte Verträge, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen. Dabei stimmen wir uns mit Ihnen ab und hören Ihnen zu. Die Vertragswerke passen wir an die individuellen Abläufe und Strukturen Ihres Unternehmens an.
Nachfolgend erhalten Sie einige vertiefte Informationen über Verträge und deren Gestaltung.
WANN SIND VERTRÄGE NOTWENDIG?
Verträge können in Deutschland mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten („konkludent“) geschlossen werden. Nur bei wenigen Verträgen schreibt der Gesetzgeber explizit die Schriftform vor. Daher kann man sich zu Recht die Frage stellen: Benötige ich wirklich einen ausformulierten Vertrag?
Auch wenn Sie als Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind, Verträge in Text- oder Schriftform zu schließen, so ist das Schließen eines verbindlichen Vertrags fast immer eine gute Idee. Denn: Verträge sind eine Absicherung für die Zukunft. Sie helfen Ihnen dann, wenn es im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kunden oder Geschäftspartnern zu Problemen kommt. Haben sich die Parteien zuvor auf verbindliche Spielregeln für bestimmte Situationen und Problemfelder geeinigt, ist klar, was zu tun ist. Ohne diese verbindlichen Regeln wird im Problemfall jede Partei ihre ganz eigene Auffassung von dem haben, was fair ist – der Streit ist vorprogrammiert. Verträge sparen Ihnen daher langfristig viel Ärger, Zeit und Geld.
Das Aufsetzen eines Vertrags birgt noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Die Vertragsparteien werden sich automatisch darüber Gedanken machen, welche Situationen im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehen können. Dadurch lassen sich frühzeitig potenziell problematische Aspekte der Zusammenarbeit herausarbeiten und faire Lösungen entwickeln.
INDIVIDUALVERTRAG? RAHMENVERTRAG? AGB?
Die konkrete Art der Ausgestaltung von Vertragswerken ist so vielschichtig wie individuell. Während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – die ebenfalls vertragliche Regelungen enthalten – häufig dort sinnvoll sind, wo regelmäßig Verträge mit ähnlichen Inhalten geschlossen werden, können in anderen Bereichen – wie etwa bei großen Projekten – nur individuelle Einzelverträge sinnvoll Einsatz finden.
Deshalb ist es von großer Wichtigkeit zunächst herauszufinden, welche Art von Vertrag in welcher Situation der passende ist. Hier fängt unsere Beratung an. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen zunächst ein Vertragskonzept, sodass die Vertragstexte optimal zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen.
AGB – EIN STETIGER BEGLEITER
Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) handelt es sich um Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet und nur selten verändert werden. Die Verwendung von AGB ergibt also meist dort Sinn, wo eine Vielzahl gleicher oder zumindest in den Grundzügen sehr ähnlicher Verträge geschlossen wird, beispielsweise beim Betrieb eines Online-Shops oder beim Anbieten einer mobilen App. AGB begegnen uns im Alltag in vielen Variationen: Etwa in Form von Nutzungsbedingungen einer mobilen App oder aber als Grundregelwerk beim Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen.
Einer der wichtigsten Unterschiede zu individuell ausgehandelten Verträgen, die meist nur ein einziges Mal Verwendung finden, sind die engen gesetzlichen Grenzen, die für AGB gelten. Zum Schutze derer, die von ihrem Vertragspartner AGB zur Einbeziehung in den Vertrag vorgelegt bekommen, hat der Gesetzgeber verschiedene Regelungen im Gesetz etabliert. So dürfen AGB beispielsweise keine überraschenden Klauseln beinhalten und den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Verstößt eine Klausel in den AGB gegen die gesetzlichen Vorgaben, kann dies nicht nur zur Unwirksamkeit der Regelung, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.
Aber nicht nur der Inhalt von AGB birgt viele Fallstricke. Auch die rechtswirksame Einbeziehung der AGB in das Vertragsverhältnis ist an enge Voraussetzungen geknüpft und insbesondere gegenüber Verbrauchern nicht immer einfach. Wenn mit großem Aufwand erstellte Allgemeine Geschäftsbedingungen am Ende keine Wirkung entfalten, weil sie nicht rechtskonform einbezogen wurden, ist das ein großes Ärgernis. Daher ist es von großer Wichtigkeit, auch eine entsprechende Handlungspraxis zur Einbeziehung zu entwickeln, die zu Ihrem Unternehmen passt.