Erstellung von Verträgen und AGB

Verträge & AGB - Heidrich Rechtsanwälte

Sie benötigen Verträge? Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Sie gern. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der Erstellung von Verträgen aller Art. Von AGB für Ihren Online-Shop bis hin zu komplexen Vertragswerken für IT-Großprojekte sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

 

  • AGB für Online-Portale
  • AGB für Online-Shops
  • AGB für Software
  • Beratungsverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen („NDAs“)
  • (Online-)Gewinnspielbedingungen
  • Hardwarewartungsverträge
  • Kooperationsverträge für Influencer-Marketing
  • Lizenzverträge
  • Marketingverträge
  • Nutzungsbedingungen für Apps
  • Nutzungsbedingungen für SaaS-Lösungen
  • Nutzungsrechtevereinbarungen
  • Projektverträge
  • Rahmenverträge für IT-Projekte
  • Rahmenverträge für (agile) Softwareprojekte
  • Service Level Agreements („SLAs“)
  • Softwareerstellungsverträge
  • Softwarekaufverträge
  • Softwarepflegeverträge
  • Softwareüberlassungsverträge
  • Websiteerstellungsverträge

Diese Aufzählung ist lediglich beispielhaft – wir besitzen umfassende Kompetenz im Bereich des IT-Vertragsrechts und unterstützen Sie daher gern auch bei allen anderen Anliegen. Sprechen Sie uns gern an.

 

Unsere Expertise und Erfahrung im Bereich der Vertragserstellung macht uns zu einem zuverlässigen Partner bei der Gestaltung von Verträgen im Bereich des IT-Rechts. So sind zum Beispiel im Bereich der Softwarebranche häufig komplexe Vertragswerke erforderlich, welche die Besonderheiten der ausgetauschten Leistungen berücksichtigen. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im IT-Umfeld kennen wir uns mit diesen Spezifika bereits bestens aus. Dadurch können wir Sachverhalte schnell und präzise erfassen und die für Sie individuell passende Lösung erarbeiten.

 

Nachfolgend erhalten Sie einige vertiefte Informationen über Verträge und deren Gestaltung.

WANN SIND VERTRÄGE NOTWENDIG?

Verträge können in Deutschland mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten („konkludent“) geschlossen werden. Nur bei wenigen Verträgen schreibt der Gesetzgeber explizit die Schriftform vor. Daher kann man sich zu Recht die Frage stellen: Benötige ich wirklich einen ausformulierten Vertrag?

 

Auch wenn Sie als Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind, Verträge in Text- oder Schriftform zu schließen, so ist das Schließen eines verbindlichen Vertrags fast immer eine gute Idee. Denn: Verträge sind eine Absicherung für die Zukunft. Sie helfen Ihnen dann, wenn es im Rahmen der Zusammenarbeit mit Kunden oder Geschäftspartnern zu Problemen kommt. Haben sich die Parteien zuvor auf verbindliche Spielregeln für bestimmte Situationen und Problemfelder geeinigt, ist klar was zu tun ist. Ohne diese verbindlichen Regeln wird im Problemfall jede Partei im Zweifel ihre ganz eigene Auffassung von dem haben, was fair ist – der Streit ist vorprogrammiert. Verträge sparen Ihnen daher langfristig viel Ärger, Zeit und Geld.

 

Das Aufsetzen eines Vertrags birgt noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Die Vertragsparteien werden sich automatisch darüber Gedanken machen, welche Situationen im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehen können. Dadurch lassen sich frühzeitig potentiell problematische Aspekte der Zusammenarbeit herausarbeiten und faire Lösungen erarbeiten.

INDIVIDUAL­VERTRAG? RAHMEN­VERTRAG? AGB?

Die konkrete Art der Ausgestaltung von Vertragswerken ist so vielschichtig wie individuell. Während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – die ebenfalls vertragliche Regelungen enthalten – häufig dort sinnvoll sind, wo regelmäßig Verträge mit ähnlichen Inhalten geschlossen werden, können in anderen Bereichen – wie etwa bei großen Projekten – nur individuelle Verträge sinnvoll Einsatz finden.

 

Deshalb ist es von großer Wichtigkeit zunächst herauszufinden, welche Art von Vertrag in welcher Situation der passende ist. Hier fängt unsere Beratung an. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen zunächst ein Vertragskonzept, sodass die Vertragstexte optimal zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen.

AGB – EIN STETIGER BEGLEITER

Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) handelt es sich um Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet und nur selten verändert werden. Die Verwendung von AGB ergibt also meist dort Sinn, wo eine Vielzahl gleicher oder zumindest in den Grundzügen sehr ähnlicher Verträge geschlossen wird, beispielsweise beim Betrieb eines Online-Shops oder beim Anbieten einer mobilen App. AGB begegnen uns im Alltag in vielen Variationen: Etwa in Form von Nutzungsbedingungen einer mobilen App oder aber als Grundregelwerk beim Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Dienstleistungen.

 

Einer der wichtigsten Unterschiede zu individuell ausgehandelten Verträgen, die meist nur ein einziges Mal Verwendung finden, sind die engen gesetzlichen Grenzen, die für AGB gelten. Zum Schutze derer, die von ihrem Vertragspartner AGB zur Einbeziehung in den Vertrag vorgelegt bekommen, hat der Gesetzgeber verschiedene Regelungen im Gesetz etabliert. So dürfen AGB beispielsweise keine überraschenden Klauseln beinhalten und den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Verstößt eine Klausel in den AGB gegen die gesetzlichen Vorgaben, kann dies nicht nur zur Unwirksamkeit der Regelung, sondern im schlimmsten Fall sogar zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen.

 

Doch nicht nur der Inhalt von AGB hält viele Fallstricke bereit. Auch das Einbeziehen der AGB in das Vertragsverhältnis, sodass diese auch rechtliche Geltung entfalten, ist an enge Voraussetzungen geknüpft und gerade gegenüber Verbrauchern nicht immer einfach. Wenn aufwändig erstellte AGB mangels rechtskonformer Einbeziehung am Ende keine Wirkung entfalten, ist das ein großes Ärgernis. Daher ist es von großer Wichtigkeit auch eine entsprechende Handlungspraxis zu entwickeln, die zu Ihrem Unternehmen passt.

 

Für Anbieter von Online-Softwarediensten und Online-Portalen werden professionell erstellte Nutzungsbedingungen immer wichtiger. Selbst namhafte Diensteanbieter wie PayPal wurden bereits wegen intransparenter Nutzungsbedingungen erfolgreich von Verbraucherschutzvereinen verklagt. Dies zeigt eindrucksvoll, dass die Erstellung von AGB am besten nur von erfahrenen Juristen vorgenommen werden sollte. Nur so können die Risiken, die mit der Verwendung von AGB stets einhergehen, minimiert werden.

INDIVIDUAL- UND RAHMEN­VERTRÄGE FÜR IHR VORHABEN

Die Erstellung eines Individualvertrags hingegen ergibt immer dann Sinn, wenn es sich um eine einzigartige Regelungsmaterie zwischen den Parteien handelt – das Austauschverhältnis sich also in dieser Form nicht wiederholen wird. In einem solchen Fall müssen Problemfelder antizipiert und mit ausreichender Präzision geregelt werden.

 

Oftmals sind die in einem Vertrag zu regelnden Aspekte so komplex, dass es notwendig wird, mehrere Verträge zu schließen, die miteinander in Verbindung stehen. Insbesondere große Projekten, die eine jahrelange Zusammenarbeit der Vertragspartner mit sich bringen, erfordern komplexere Vertragsstrukturen. Oftmals kann es in solchen Situationen ratsam sein, zunächst einen Rahmenvertrag zu schließen, der die Grundspielregeln zwischen den Parteien festlegt. Auf Basis dieses Rahmenvertrags können die Parteien sodann weitere Einzelverträge schließen, die etwa Bestimmungen zu bestimmten Leistungen einer Vertragspartei enthalten.

VETRÄGE SO INDIVIDUELL, WIE IHR UNTERNEHMEN

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Erstellung oder Anpassung von individuellen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geht. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Vertragserstellung, wissen wir, worauf es ankommt, und kennen die Fallstricke, die es zu meiden gilt.

 

Wir erstellen für Sie auf Wunsch maßgeschneiderte Verträge, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen. Dabei stimmen wir uns mit Ihnen ab und hören Ihnen zu. Denn ein Vertrag sollte stets auf die individuellen Abläufe und Strukturen Ihres Unternehmens abgestimmt sein. Musterverträge „von der Stange“ werden nur selten den Anforderungen der stets individuellen Vertragsbeziehungen gerecht.

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