Der EuGH entschied, dass die Internettarife „Vodafone Pass“ von Vodafone sowie „Stream On“ der Telekom gegen EU-Recht verstoßen (EuGH, Urteil vom 02.09.2021 - C-854/19; C-5/20; C-34/20). Bei den Tarifoptionen handelt es sich um Smartphoneverträge, die unter anderem eine kostenlose Nutzung bestimmter Datentypen versprachen, sodass beispielsweise durch das Hinzufügen des Video-Passes zur bestehenden Flatrate kein Datenvolumen beim Ansehen von Videos verbraucht werden sollte. Tatsächlich wurden aber einige Apps, wie etwa die der Streamingdienste von Netflix oder Prime, vom Angebot ausgenommen, ohne dass dies bei Vertragsabschluss transparent für den Kunden ersichtlich war. Das Urteil stärkt sowohl die Verbraucherrechte des Einzelnen als auch die Netzneutralität. Im Folgenden finden Sie eine Pressemitteilung des EuGH.