Kanzlei
Niklas Mühleis im WDR-Interview zu KI-Nachbauten von Photoshop
Unter dem Namen ArtCraft bietet ein Entwickler kostenlose Open-Source-Programme an, die mithilfe von KI Funktionen von Adobe Photoshop und anderer Standardsoftware nachbilden. Das wirft die Frage auf, ob ein solcher Nachbau rechtlich zulässig ist.
Der WDR hat dazu Rechtsanwalt Niklas Mühleis befragt. Er erläuterte, dass der Nachbau von Funktionen mit eigenem Quellcode grundsätzlich erlaubt ist. Das Urheberrecht schützt bei Software den konkreten Code und nicht die Funktion. Risiken sieht er bei einer zu weitgehenden Übernahme der Benutzeroberfläche. Rechtliche Risiken sieht er dagegen bei einer zu weitgehenden Übernahme der Benutzeroberfläche, weil hier urheber-, marken- oder designrechtliche Fragen entstehen können. Die Entwicklung selbst bewertet er als Chance für Verbraucher und Unternehmen. Bei so junger Software rät er aber dazu, zunächst Sicherheitsprüfungen abzuwarten.
Der Beitrag ist interessant für alle, die Software entwickeln, vertreiben oder in ihrem Unternehmen einsetzen. Mehr zum Beitrag hier.