Kanzlei für Marketingrecht
Ein gutes Marketing ist für erfolgreiche Unternehmen unersetzlich geworden. Doch nicht alles was man gerne zur Zielgruppenansprache unternehmen würde bewegt sich im Rahmen des gesetzlich erlaubten. Es müssen die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Urhebergesetzes (UrhG), des Telemediengesetzes (TMG) und viele weitere Regelungen beachtet werden.
Verträge und Nutzungsrechte
Vor Beginn jeder Marketingkampagne gilt es mit den Werbepartnern Vereinbarungen zu schließen. Dazu müssen Verträge und Nutzungsrechte ausgehandelt werden, um gegenseitige Rechte und Pflichte zu regeln. Was nutzt es einen Fotografen für eine Bilderkampagne zu engagieren, wenn die Fotos nur für Flyer genutzt werden können aber nicht bei Social Media verwendet werden dürfen? Bei Verträgen mit kreativ Tätigen, müssen die Nutzungsbedingungen daher stets genau geprüft werden.
Datenschutz muss auch beim Marketing beachtet werden
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Datenschutz in aller Munde. Leider führt die Angst vor möglichen Verstößen oft zu völlig falschem Aktionismus, während tatsächliche rechtliche Probleme unbeachtet bleiben.
Dies fängt bei der Bewerbung Ihrer Produkte und Dienstleistungen bei potenziellen Kunden an. Die sogenannten „Spam-Mails“ sind bereits seit Jahren verboten, doch mit der Einführung der DSGVO kann die unerlaubte Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zu teuren Strafzahlungen führen. Sie sollten daher einen genauen Blick darauf werfen, wer von Ihnen Werbung erhält und ob Sie dazu auch nach den neuen Datenschutzvorschriften weiterhin berechtigt sind.
Marketing bei Social Media rechtssicher gestalten
Die sozialen Netzwerke wie Facebook und Instagram werden als zentrale Plattformen für Marketingkampagnen immer attraktiver. Die Probleme von Facebook und co. mit dem Datenschutz sind seit Jahren bekannt und werden regelmäßig in den Medien diskutiert. Dies hat auch für einfache Werbetreibende Konsequenzen. Insbesondere die Nutzung der sogenannten Facebook-Apps, die auf die personenbezogenen Daten von Facebook-Nutzern zugreifen können, sollte nur nach rechtlicher Beratung in Betracht gezogen werden. Bei Datenschutzverstößen droht hier neben saftigen Bußgeldzahlungen auch ein massiver Imageverlust Ihres Unternehmens.
Darüber hinaus unterliegen auch Facebook-Fanpages der Impressumspflicht aus dem TMG. Gewinnspiele bei Facebookseiten sind zudem ein beliebtes Mittel, um auf die eigene Seite aufmerksam zu machen. Hier sind die rechtlichen Regelungen zu Gewinnspielen zu beachten.
Influencer-Marketing
Auch das Influencer-Marketing erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Mit einem bekannten Gesicht bei Facebook oder Instagram lässt sich schnell eine große Gruppe erreichen. Hier sind ebenfalls besondere rechtliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich gilt ein Verbot von Schleichwerbung. Die Nutzung von Influencern zu Werbezwecken kann ohne ausreichende Kenntlichmachung der Beiträge dazu führen, dass man sich anstelle über neue Kunden zu freuen sich mit Bußgeldbescheiden herumärgern muss.
Doch auch in der Kooperation mit den Influencern gilt es zuvor die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die Kosten und Nutzungsrechte an Videos und Bildern vertraglich festzuhalten. Auf mündliche Verhandlungen ist insbesondere bei komplexen Absprachen kein Verlass. Wir können Ihnen daher nur die schriftliche Fixierung eines Vertrages empfehlen, um dafür zu sorgen, dass sich alle Parteien fair behandelt fühlen. Die Kanzlei Heidrich verfügt über langjährige Erfahrung im Marketinkrecht in Hannover und deutschlandweit.
Schnelle unkomplizierte Kommunikation
Sollten Sie ein Problem im Bereich des Marketingrechts haben oder benötigen Sie eine Beratung, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Sie müssen uns nicht besuchen. Stattdessen können Sie mit uns über Mail, Chat und Videotelefonie kommunizieren oder wir besuchen Sie vor Ort.