Beratung bei Abmahnungen

Abmahnung Bildrechte

Das deutsche Urheberrecht ist sehr weitgehend und gibt den Urhebern umfassende Rechte darüber bestimmen zu können, was mit ihren Werken geschieht und wer diese nutzen darf.

 

Insbesondere die Urheberrechte bei Bildern bereiten in der Praxis vielen Websitebetreibern und Bloggern Probleme. Grundsätzlich entsteht bei jedem Foto, das durch einen Menschen geschossen wurde, ein Urheberrecht - selbst bei verwackelten Handyfotografien. Einer Kennzeichnung des urheberrechtlichen Schutzes mit einem © oder dem Verweis „Foto von …“ bedarf es nicht, damit dieser entsteht.

 

Dieser umfassende Schutz führt in der Folge dazu, dass es seit Jahren regelmäßig Abmahnwellen gibt, in denen viele Tausend Euro pro angezeigter Bildrechtsverletzung geltend gemacht werden. In der Regel werden von darauf spezialisierten Anwaltskanzleien exorbitant hohe Summen pro Bild inklusiver Erstattung der Anwaltsgebühren für die Abmahnung verlangt. Diese Gebühren sind in den meisten Fällen extrem überhöht und lediglich ein Satz, der von der entsprechenden Kanzlei bei jeder Abmahnung pauschal verlangt wird.

 

Um sich vor Abmahnungen aufgrund von Bildrechtsverletzungen zu schützen, sollte deshalb vor jeder Bildnutzung der urheberrechtliche Schutz überprüft werden und sich entsprechende Lizenzen eingeräumt werden. Auch bei freien Lizenzen ist nicht immer klar, ob auch der tatsächliche Inhaber der Rechte diese auch tatsächlich freigegeben hat. Ein gewisses Restrisiko kann auch bei freien Lizenzen wie einer Creative Common License (CCL) bestehen. Auch hier sollten nach wie vor die Bedingungen der Urheber beachtet werden. Viele Urheber wollen weiterhin als solche unter dem Bild benannt werden oder schließen bestimmte Verwendungszwecke aus.

Abmahnung Markenrecht

Abmahnungen sind im Markenrecht ein beliebtes Mittel, um die geschäftlichen Aktivitäten eines Konkurrenten zu stören. Oftmals wird von einer Anwaltskanzlei die sofortige Einstellung sämtlicher Aktivitäten hinsichtlich eines bestimmten Produktes oder Dienstleistung mit Übersendung der Abmahnung gefordert. Dazu gehören unter anderem die Herstellung, die Auslieferung, der Verkauf und die Bewerbung der betreffenden Produkte und Dienstleistungen.

 

Hinzu kommt in der Regel eine völlig überhöhte Forderung zum Ersatz eines angeblich entstandenen Schades auf Seiten der abmahnenden Partei. Diese wird zum Schluss noch durch eine Forderung zur Begleichung der Anwaltsgebühren für die Abmahnung ergänzt. Diese Gebühren berechnen sich jedoch direkt aus der Höhe des Streitwertes. Die gegnerische Anwaltskanzlei hat also ein großes Interesse daran, den Streitwert möglichst hoch anzusetzen.

 

Dass es zu einer Abmahnung kommen konnte, kann verschiedene Gründe haben. Vor der Eintragung jeder Marke sollte eine professionelle Markenrecherche betrieben werden, um zufällige Markenrechtsverletzungen zu verhindern. Bei der Eintragung Ihrer Marke werden Sie durch das Markenamt nicht auf eventuelle Verletzungen hingewiesen!

 

Es können jedoch bereits wenige Wortdoppelungen bei den sogenannten Wortmarken oder eine gewisse Ähnlichkeit von Logos bei Bildmarken dazu führen, dass Ihr Mitbewerber eine Verwechslungsgefahr fürchtet.

Abmahnung Datenschutz

Mit der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung haben sich für Gewerbetreibende und Vereine eine Reihe von neuen Pflichten ergeben. Hierzu gehört unter anderem die Pflicht eine Datenschutzerklärung auf der Homepage bereitzustellen, aus der hervorgeht, welche Daten beim Besuch dieser erhoben werden.

 

Vielfach wurden die Betreiber von Homepages bereits im Vorfeld vor einer möglichen Abmahnwelle durch darauf spezialisierte Kanzleien und Vereine gewarnt. Der fehlende Hinweis auf den Datenschutz könnte einen Verstoß gegen § 8 UWG darstellen und wäre somit abmahnfähig. Vereinzelt ist es bei kleineren Betrieben auch bereits zu Abmahnungen gekommen. Augenfällig ist, dass die pauschal verlangten Abmahnungsgebühren in den meisten Fällen viel zu hoch sind.

 

Um eine Abmahnung zu verhindern, sollte auf der Homepage eine aktuelle Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Vielfach ist diese nicht vorhanden oder unvollständig. Bei der Ausarbeitung von Datenschutzerklärungen und allen weiteren Fragen rund um den Datenschutz helfen wir ihnen gerne weiter.

Abmahnung UWG

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet Unternehmen die Möglichkeit, Konkurrenten bei Verstößen gegen das UWG abzumahnen. Bei einer solchen Abmahnung werden außergerichtlich Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht. Selbst bei kleineren Verstößen können Summen in Höhe von 10.000 € geltend gemacht werden.

 

Insbesondere Online-Shops haben oftmals mit Abmahnwellen zu kämpfen, da für sie besonders viele Pflichten aus dem UWG gelten. Beispielhaft sind hier unter vielen anderen die Impressumspflicht, die AGB-Pflicht und die Widerrufspflicht zu nennen. Bereits die Darstellung der AGB in einer zu kleinen Scrollbox kann einen Verstoß gegen das UWG darstellen. Oftmals werden Abmahnungen gegen Konkurrenten jedoch auch missbräuchlich eingesetzt. Die Abmahngebühren sind in vielen Fällen viel zu hoch angesetzt und können kleine oder neue Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen.

 

Um eine Abmahnung zu verhindern, sollten Sie Ihren Online-Shop auf mögliche rechtliche Risiken untersuchen. Wenn Sie dabei anwaltliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Abmahnung Filesharing

Wenn Sie sich mit anderen Personen (Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste usw.) denselben Internetanschluss teilen, kann es schnell passieren, dass Sie eine Abmahnung aufgrund von illegalen Filesharings bekommen, ohne dass Sie persönlich eine Schuld daran trifft. Vorher hat es meist in irgendeiner Form einen Verstoß gegen Urheberrechte gegeben, indem illegal Filme, Musik oder Bilder von sogenannten Tauschbörsen heruntergeladen wurden.

 

Bei dem illegalen Download wurde Ihre IP-Adresse von einer speziellen Software erkannt und anschließend Ihrem Anschluss zugeordnet. Es gilt zunächst einmal herauszufinden, ob die abgemahnte Urheberrechtsverletzung überhaupt über Ihren Internetanschluss begangen wurde. Mittlerweile hat es eine Vielzahl von Fällen gegeben, in denen die IP-Adresse falsch zugeordnet wurde und die Abmahnung unberechtigt gewesen ist.

 

Die Abmahngebühren, die erhoben werden, können sich zwischen 500 € und 16.000 € bewegen und zusammen mit den Anwaltsgebühren und Ermittlungskosten schwindelerregende Höhen erreichen. Oftmals werden die Abmahngebühren jedoch pauschal viel zu hoch angesetzt und sollten dringend überprüft werden.

 

Um sich vor Abmahnungen zu schützen, sollten Sie ihren W-LAN-Zugang mit einem sicheren Passwort verschlüsseln, um einen Zugriff von Dritten zu verhindern. Sollten Sie Kinder in Ihrem Haushalt haben, gibt es zudem Kindersicherungssoftware, welche einen Zugriff auf Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen unterbindet.

Datenschutz

Ihre Daten werden nur zweckgebunden zur Bearbeitung Ihrer Kontaktanfrage verarbeitet, weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.