Abmahnungen wegen Filesharing
Illegales Filesharing sorgt seit Jahren für Ärger – sowohl bei Rechteinhabern, als auch bei Privatleuten. Filesharing, also der Tausch von Dateien im Internet, ist nicht per se illegal. Erst wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt drohen Abmahnungen und im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen.
Die Rechteinhaber von Filmen, Musik, Büchern und Videospielen führen einen erbitterten Kampf gegen illegales Filesharing. Allein die Musikindustrie erleidet jährlich Verluste im Milliardenbereich durch illegale Downloads. Die Möglichkeit, mit wenigen Klicks kostenfrei an die gewünschten Medien zu gelangen, nagt an den Umsätzen der Kreativbranche. Dies führt dazu, dass sich mittlerweile eine regelrechte Abmahnindustrie gebildet hat, die versucht so viele Verstöße wie möglich zu ahnden.
Welches Verhalten wird abgemahnt?
Abgemahnt wird jedoch nicht der illegale Download, sondern nur der Upload von geschützten Inhalten. Dies ist jedoch kein Grund zum Aufatmen. Nahezu alle Filesharing-Seiten nutzen den PC, der meist unwissenden Nutzer, zum Upload sobald sie sich mit dem Server verbunden haben. So wird eigene Computer zum Upload-Server während man den Inhalt noch herunterlädt.
Durch diesen Upload gelangen die Nutzer in den Fokus von spezieller Tracking-Software, welche die IP-Adresse herausfindet. Die Internetanbieter wiederum sind dazu verpflichtet bei Rechtsverstößen die zur IP-Adresse zugehörigen Namen und Adresse herauszugeben. Sobald dies geschehen ist kommt es zur Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei.
Die Abmahnung besteht im ersten Teil aus einer Unterlassungserklärung, die vom Nutzer angefordert wird, um zukünftige Rechtsverstöße zu unterbinden. Im zweiten Teil wird es dann richtig teuer. Hier verlangen die Rechteinhaber Schadensersatz für den entgangenen Gewinn. Dieser liegt regelmäßig bei über 1.000 €. Die Abmahngebühren der Anwaltskanzlei werden dem Nutzer ebenfalls in Rechnung gestellt und kommen zu dieser Summe noch einmal hinzu. Oftmals werden jedoch auch völlig überzogene Beträge bis zu 5.000 € verlangt, in der Hoffnung, dass der Abgemahnte einfach zahlt, um einem Gerichtsverfahren zu entgehen. Hier kann nur noch eine spezialisierte Anwaltskanzlei weiterhelfen.
Was können Abgemahnte tun
Für Abgemahnte gibt es nun verschiedene Möglichkeiten damit umzugehen. In keinem Fall sollte die Abmahnung einfach ignoriert werden. Bei W-LAN-Netzwerken zu denen mehrere Personen, wie zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Mitbewohner oder Arbeitskollegen Zugang haben, sollte zudem herausgefunden werden, wer für den Rechtsverstoß verantwortlich ist. Eltern sollten jedoch Acht geben. Ein „Verstecken“ hinter minderjährigen Kindern ist nicht möglich. Die Erziehungsberechtigten sind seit einer gerichtlichen Entscheidung dazu verpflichtet, die Namen ihrer Kinder, die für den Verstoß verantwortlich sind, zu nennen oder müssen die Kosten der Abmahnung selbst zahlen.
Um einer Abmahnung aufgrund von illegalem Filesharing zuvorzukommen, sollte der W-LAN-Zugang mit einem sicheren Passwort verschlüsselt werden, um einen Zugriff von Dritten zu verhindern. Befinden sich Kinder im Haushalt, gibt es zudem Kindersicherungssoftware, welche einen Zugriff auf Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen unterbindet. Online-Tauschbörsen sollten zudem grundsätzlich gemieden werden.
Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und Sie wurden schon mitsamt einer hohen Schadensersatzforderung abgemahnt, ist dies auch kein Grund zum Verzagen. Das Konsultieren eines Rechtsanwalts hilft Ihnen, in dieser Situation die in der Regel maßlos überhöhten Forderungen erheblich zu senken. Im Schriftverkehr mit der Gegenseite ist es daher möglich, effizient auch im außergerichtlichen Verfahren eine Einigung in Ihrem Interesse zu erzielen.
Was Sie alles tun können, um sich im Falle einer Abmahnung zu schützen finden Sie hier!